Schaden­bewäl­tig­ung

Wichtiger Hinweis in eigener Sache:

Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass aus allen diesen Empfehlungen keinerlei Haftungsansprüche in irgendeiner Form gegenüber der Gemeinde Schkopau gemacht oder abgeleitet werden können.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass die hier gegebenen Hinweise unseren derzeitigen Wissensstand wiedergeben und keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Gegebenenfalls sollten Sie sich in die weiterführende Literatur einlesen und oder sich an Ihre Versicherung.

Es hat gebrannt! Was ist nun zu tun?

Es hat gebrannt! Ihre Wohnung, Ihr Haus, Ihr ganz persönliches Eigentum ist durch einen Brandschaden in Mitleidenschaft gezogen worden.
Ihre Feuerwehr hat das Feuer gelöscht und dazu beigetragen, den Schaden zu begrenzen und Schlimmeres zu verhüten.
Dennoch werden Sie sich viele Fragen stellen:

  • Wie habe ich mich zu verhalten?
  • Welche Versicherung muss informiert werden?
  • Wer kann mir weiterhelfen?

Hier möchten wir Ihnen Antworten und Hilfen geben.

Das Feuer ist aus – was nun?

Mit dem Abschluss der Löscharbeiten endet in der Regel die Tätigkeit Ihrer Feuerwehr.
Das Ausräumen der vom Brand betroffenen Räumlichkeiten, das ordnungsgemäße Entsorgen des Brandschutts ist nicht mehr Aufgabe der Feuerwehr. Hierfür stehen spezielle Fachfirmen (siehe im Branchenfernsprechbuch) zur Verfügung. Sie können diese Arbeiten auch selbst durchführen, wenn Sie die Sicherheitsbestimmungen beachten.
Sollte die Brandstelle von der Polizei zu weiteren Untersuchungen beschlagnahmt sein, so ist diese versiegelt. Halten Sie in diesem Fall Rücksprache mit der Polizei.

Erstmaßnahmen nach einem Brandschaden

  1. Elektro-Sicherungen ausschalten!
    Meist werden die Elektro-Sicherungen bereits von der Feuerwehr ausgeschaltet. Kontrollieren Sie, ob tatsächlich alle Sicherungen ausgeschaltet sind. In manchen Gebäuden gibt es mehrere Sicherungskästen.
  2. Böden schützen!
    Decken Sie empfindliche Bodenbeläge (Teppiche etc.) mit sauberem Papier, Kartons oder Folien ab: An vielen Stellen kann sich Ruß niedergeschlagen haben, der an den Schuhen haftet und überall hin verschleppt werden kann.
  3. Elektrische Geräte nicht selbst testen!
    Elektrische Geräte können durch den Brand beschädigt sein. Ruß ist elektrisch leitend. Hat er sich in Geräten niedergeschlagen, kann es zu Kurzschlüssen oder Fehlfunktionen kommen. Am besten ist es, die Geräte durch einen Fachbetrieb prüfen und gegebenenfalls reinigen zu lassen.
  4. Wertvolle Gegenstände schützen!
    Bei Bränden entstehen oft aggresive Gase, Dämpfe und Niederschläge, die die Oberflächen vieler Gegenstände angreifen und beschädigen können. Deshalb Möbel, Bilder, Instrumente etc., schnellstmöglich in einem nicht vom Brand betroffenen Gebäudebereich zwischenlagern.
  5. Löschwasser-Schäden begrenzen
    Nehmen Sie noch vorhandenes Löschwasser auf. Vorsicht: Es kann aggressiv sein. Deshalb Handschuhe benutzen.
    Stellen Sie Möbel hoch oder legen sie Plastikfolie unter die Möbelfüsse, um ein Hochkriechen des Löschwassers zu vermeiden. Durchfeuchtete Teppiche aufnehmen und zum Trocknen aufhängen. Feuchte Teppiche keinesfalls zusammengerollt lagern; sie beginnen schnell zu schimmeln.
    Durch Lüften die Luftfeuchtigkeit so schnell wie möglich senken.

Einen Brandschaden selbst beseitigen

Vorsicht! – Schadstoffe!

Bei allen Verbrennungsvorgängen werden giftige, ätzende oder auf andere Art und Weise wirkende Schadstoffe in unterschiedlichen Konzentrationen freigesetzt. Diese Stoffe finden sich auch im Brandschutt, im Brandrauch sowie dessen Niederschlägen wieder.
Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen den Umgang mit den nach einem Brand vorhandenen Schadstoffen erleichtern. Gleichzeitig machen wir Sie auf Maßnahmen zur Vorbeugung vor evtl. Folge- bzw. Spätschäden aufmerksam.

Wie kann ich mich schützen?

Viele im Rahmen einer Verbrennung entstehenden Schadstoffe können nicht nur über Mund und Nase, sondern auch über die Haut in den Körper gelangen. Deshalb dürfen sich weder Kinder, Kranke noch ältere Menschen während den Aufräum- und Sanierungsarbeiten im Gebäude aufhalten, denn sie reagieren meist sensibler. Dies gilt auch für Haustiere. Zum Schutz Ihrer Gesundheit sollten Sie mindestens folgende Schutzkleidung verwenden:

  1. Gummihandschuhe
  2. Staubmaske (Schutzstufe P2, besser P3)
  3. Einmalschutzanzug (Papiervlies oder Kunststoff)

Bitte achten Sie darauf, dass keine Schadstoffe in saubere Bereiche (z.B. bei Schuh- und Kleidungswechsel) verschleppt werden. Die von Ihnen verwendete Schutzkleidung sollte nach Gebrauch nicht mehr benutzt und über die Restmülltonne entsorgt werden. So lange Sie im verschmutzten Bereich tätig sind, sollten Sie weder essen, trinken oder rauchen, um eine Aufnahme von Schadstoffen in den Körper zu vermeiden. Bevor Sie Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen, sollten Sie mindestens Ihre Hände gründlich reinigen und frische Kleidung anlegen. Nach Verlassen des verschmutzten Bereiches sollten Sie gründlich duschen.

Was geschieht mit Lebensmitteln?

Sind offene bzw. nicht dichtverschlossene Lebensmittel direkt oder indirekt im Einwirkungsbereich des Brandes bzw. des Rauches gelagert worden, dann sollten diese nicht mehr verzehrt werden. Lebensmittel in noch verschlossenen Metallverpackungen (Konservendosen) oder dicht verschlossenen Glasverpackungen können dann problemlos verbraucht werden, wenn sie keiner Hitzeeinwirkung ausgesetzt waren. Achten Sie darauf, dass die Lebensmittel beim Entleeren der verschmutzten Verpackung nicht zu verunreinigen. Im Zweifel werfen Sie die Nahrungsmittel besser weg.

Gebrauchsgegenstände /Kleidungsstücke

Gebrauchsgegenstände und Kleidungsstücke müssen Sie unbedingt reinigen, bevor Sie diese weiter verwenden. Zur Entfernung von losen Ruß- oder Staubablagerungen müssen Industriestaubsauger entsprechend der Kategorieeinteilung des BIA (Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit) eingesetzt werden. Diese Arbeiten sind deshalb einer Fachfirma zur Ausführung zu übertragen.
Für die Reinigung von Kleidungsstücken, Kinderspielzeug und Modellen sollte man Wasser und Seife verwenden. Diese Reinigungsarbeiten müssen unter Umständen mehrmals hintereinander durchgeführt werden.
Offene Oberflächen wie Tapeten, Fliesenfugen, Möbelstoffen, Papier, etc. möglichst absaugen, nicht wischen!
Für die Nassreinigung von außenliegendem Mauerwerk, Fassaden etc. empfiehlt sich ein Dampfstrahler. Bei Verwendung von Dampfstrahlern ist das Reinigungsabwasser mit verschiedenen Schadstoffen verunreinigt und kann deshalb nur nachAbsprache mit dem Umweltamt des Landkreis Saalekreis (03461/40 14 11) in die Kanalisation eingeleitet werden.

Wie lüfte ich den Brandraum?

Um den Brandgeruch zu vertreiben, sollte die Brandstelle mehrere Tage gut belüftet werden. Wichtig ist dabei, nicht zusätzliche Bereiche zu verschmutzen.

Wohin mit dem Abfall?

Kleinere Mengen Brandschutt sowie mit Brandgeruch durchsetzte Gegenstände können über die Restmülltonne entsorgt werden. Bei der Beseitigung von größeren Mengen des Abfalls sind auf jeden Fall die jeweils gültigen Abfallbeseitigungsgesetze und -vorschriften zu beachten. Ein Entsorgungsnachweis ist zu führen. Sprechen Sie mit dem Umweltschutzamt (03461/ 401413)!

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung umfasst im Regelfall Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion und abstürzende Flugkörper verursacht worden sind. Versichert ist dabei das angemeldete Gebäude sowie das Zubehör, soweit es Eigentum des Gebäudeeigentümers und mit dem Gebäude fest verbunden ist.
Schäden an Mobiliar und an allen beweglichen Gegenständen sind normalerweise über die private Hausratversicherung abgedeckt.
Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Gebäude- und/oder Hausratversicherung.

Wichtige Ansprechpartner

Umweltamt
Tel.: 03461/ 40 14 11
Fax: 03461/ 40 19 02
E-Mail: umweltamt@saalekreis.de

Abfallwirtschaft
Tel.: 03461/ 40 14 86
Fax: 03461/ 40 21 79
E-Mail: abfallwirtschaft@saalekreis.de

Abfallwirtschaft S-MEG
Tel.: 03461/ 44 00
Fax: 03461/ 44 01 38
E.-Mail: info@meg-beuna.de
Homepage: www.meg-beuna.de

Polizei Merseburg
Tel: 03461/ 44 60

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die
Feuerwehr Ermlitz
Schkeuditzer Str. 37 a
06258 Schkopau OT. Ermlitz
Tel.: 034204/ 35 67 54
E-Mail: wehrleitung@feuerwehr-ermlitz.de

Wichtige Hinweise

Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass aus allen Empfehlungen keinerlei Haftungsansprüche in irgendeiner Form gegenüber der Gemeinde Schkopau oder der Feuerwehr Ermlitz geltend gemacht oder abgeleitet werden können.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass die hier gegebenen Hinweise unseren derzeitigen Wissensstand wiedergeben und keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Gegebenenfalls sollten Sie sich in die weiterführende Literatur (z.B. „Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes zur Reinigung von Gebäuden nach Bränden“ oder dieberufsgenossenschaftliche Regel BGR 128 „Kontaminierter Bereich“ sowie Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524) einlesen.
Weitergehende Informationen zur korrekten Reinigung stehen in den Richtlinien „Brandschadenssanierung“ der VdS-Schadenverhütung (VdS 2357). Sie können den Text im Internet unter www.vds.de herunterladen oder die Broschüre beim Verlag VdS-Schadenverhütung, Amsterdamer Str. 174, 50374 Köln unter der Bestell-Nr. VdS 2357:2202-10 schriftlich anfordern.

Stand: 2014 – 06

Erstmaßnahmen nach einem Wasserschaden

Nach einem Wasserschaden sollten Sie folgendes sofort tun:

  1. Alle bereits betroffenen oder im möglichen Bereich der Durchfeuchtung liegenden Elektroleitungen stromlos machen: Sicherungen raus!
  2. Machen sie Fotos um den Schaden zu dokumentieren.
  3. Wasser absaugen bzw. aufnehmen.
  4. Möbel hochstellen oder, wenn nicht anders machbar, durch Alufolie oder Plastiktüten unter den Möbel-Füßen, vom feuchten Untergrund trennen.
  5. Wertvolle und empfindliche Gegenstände wie Bilder, teure Bücher oder beweglich Musikinstrumente auslagern.
  6. Durchfeuchtete Teppiche aufnehmen und möglichst nicht aufgerollt oder wenn doch nötig, mit dem Flor nach außen auslagern und dort trocknen lassen.
  7. Durch Lüften die Luftfeuchtigkeit senken.

Bei großen Wasserschäden sollten Sie so schnell als möglich Kontakt mit einer Fachfirma aufnehmen.
Bei besonders wertvollen und nicht ersetzbaren Gegenständen (z. B. historische Urkunden oder Büchern) ist auch folgendes Verfahren möglich: Verpacken Sie den Gegenstand in einen Plastikbeutel und frieren Sie diesen ein. Durch das Einfrieren wird der Zerstörungsprozeß aufgehalten. Besondere Fachfirmen können dann diese Gegenstände in einem Spezialverfahren auftauen, bei dem im Auftauvorgang gleich die Feuchtigkeit entzogen wird.

Wie kann ich mich schützen?

Wenn der Schaden durch Abwasser verursacht wurde, können sie durch Keime gefährdet werden. Tragen Sie auf entsprechende Schutzkleidung wie:

  • Gummistiefel
  • Einmalhandschuhe
  • Evtl. Einwegschutzanzug

Wenn muss ich verständigen?

Als erstes sollten sie ihren Vermieter oder Hausmeister verständigen.
Nehmen sie auch schnellstmöglich Kontakt mit ihren Hausrat-Versicherer auf, der Ihnen in der Regel bei der Schadenbewältigung helfen kann.